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Standesamt

Termine für standesamtliche Trauungen

Das Standesamt Rheinmünster bietet Eheschließungen weiterhin auch außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung an. Für Trauungen von einheimischen Paaren werden jeweils zwei Samstage pro Monat angeboten. Die Trauungen finden am Vormittag bis spätestens 12:30 Uhr statt. Heiratswillige Paare werden gebeten, Terminwünsche möglichst frühzeitig beim Standesamt anzumelden, insbesondere wenn die Trauung an einem Samstag stattfinden soll. Trauungen zu den üblichen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung sind jederzeit möglich.

Heiraten unter freiem Himmel im Klostergarten

Großer Beliebtheit erfreuen sich weiterhin Trauungen unter freiem Himmel im historischen Klostergarten, Ortsteil Schwarzach. Im Schatten des ehrwürdigen Münsters befindet sich eine wunderschöne Gartenanlage, die von einer rüstigen Rentnergruppe liebevoll gepflegt wird. Gerade in den Sommermonaten entfaltet sich in den Rosenbeeten und an den Rankgerüsten eine üppige Blütenpracht und bietet einen wunderschönen Rahmen für eine Trauung.

Bei Fragen zur Trauung oder zu Terminwünschen können Sie sich gerne an das Standesamt der Gemeinde Rheinmünster, Frau Lisa Fichtner (Tel. 0 72 27 / 95 55 – 13) und Frau Juliane Oser (Tel. 0 72 27 / 95 55 – 12) wenden. Die Bediensteten des Standesamts geben gerne auch Auskunft über die für die Anmeldung der Eheschließung vorzulegenden Unterlagen und sind bei der Beschaffung dieser Dokumente behilflich.

Merkblatt zur standesamtlichen Trauung in Rheinmünster

Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung

Erforderliche Angaben zur Anmeldung der Eheschließung


Anfrage für eine Standesamtliche Trauung:

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Formulare

Die nachfolgenden Formulare können Sie bereits jetzt nutzen und dadurch den einen oder anderen Behördengang sparen.


Bauamt

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Gebäudemanagment

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Gemeindekasse/Steueramt

Für Überweisungen bitte eine der folgenden Bankverbindungen benutzen:

  • Sparkasse Bühl
    IBAN: DE15 6625 1434 0014 0121 99
    BIC: SOLADES1BHL
  • Volksbank Bühl eG
    IBAN: DE86 6629 1400 0000 1017 02
    BIC: GENODE61BHL

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Gewerbeamt

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Ordnungsamt/Friedhof

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Grundbuch

Grundsätzlich können Grundbuchabschriften über die Grundbucheinsichtsstelle bei der Gemeinde Rheinmünster unter Tel. 0 72 27 / 95 55 17 oder per Mail unter gbe@rheinmuenster.de angefordert werden.

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Meldewesen

Online-Anträge über den Dienst “Service-BW”:

(Service-BW-Konto erforderlich sowie ggfls. die Online-Funktion des Personalausweises)

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Kindertagesstätten

Unterlagen Kita ABC:

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Grundschulbetreuung

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Mittagessenverpflegung für Grundschulen/Kindergärten

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Wunschkennzeichen

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Rundfunkgebühren

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Vereinsregister

Die Vereinsregister in Nordbaden wurden ab 01.01.2014 zentralisiert und dem Amtsgericht Mannheim zugewiesen. Weitere Informationen und aktuelle Vordrucke erhalten Sie auf der Homepage des Amtsgerichts Mannheim.

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Dateiübertragung an die Verwaltung

Wollen Sie größere Dateien (z.B. Präsentation oder PDF-Dateien über 12 MB Datenmenge) an einen Mitarbeiter der Gemeinde übermitteln, können Sie das über ein spezielles Anforderungs-Formular beantragen.

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Missstände und Störungen der öffentl. Sicherung und Ordnung melden

Melden Sie Störungen der öffentlichen Sicherheit, mit genauer Ortsbezeichnung, unverzüglich bei den Bediensteten der Gemeindeverwaltung, Infothek – Online, per Telefon 07227 9555-0 oder per E-Mail: infothek@rheinmuenster.de

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