×

Steuern & Gebühren

Steuern in Rheinmünster

Grund- und Gewerbesteuer (Hebesätze)

Grundsteuer A
(Land- und Forstwirtschaft)
320 v.H.
Grundsteuer B
(Grundstücke)
320 v.H.
Gewerbesteuer 345 v.H.

Hundesteuer

für die Haltung eines Hund bzw. den Ersthund (pro Jahr/Hund) 80,00 €
für jeden weiteren Hund (pro Jahr/Hund) 160,00 €
für jeden Kampfhund / gefährlichen Hund (pro Jahr/Hund) 500,00 €
für jeden Zwinger (pro Jahr/Zwinger) 240,00 €

Vergnügungssteuer

für Geräte mit Gewinnmöglichkeit
der elektronisch gezählten Bruttokasse, mindestens
18,5 v.H.
180,00 €
für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit
– aufgestellt in einer Spielhalle
– aufgestellt an einem sonstigen Ort

150,00 €
50,00 €

 

Beiträge in Rheinmünster

Erschließungsbeitrag
Maßstab ist Grundstücksfläche und Nutzungsfaktor
95 v.H.
Abwasserbeitrag
a) Entwässerungsbeitrag – Kanal je qm Nutzungsfläche
b) Entwässerungsbeitrag – Klärwerk je qm Nutzungsfläche


3,68 €
0,64 €

Wasserversorgungsbeitrag
je qm Nutzungsfläche
1,10 €

 

Gebühren in Rheinmünster

1. Verwaltungsgebühren Rahmensätze
2. Entwässerungsgebühren ab 01.01.2023
a) Schmutzwassergebühr 3,19 €
b) Niederschlagswassergebühr 0,41 €
c) Entwässerungsgebühren (Klärgruben)
zzgl. Abfuhrkosten des Unternehmens (inkl. 19 % MwSt)
6,40 €
3. Wasserversorgungsgebühren ab 01.01.2024
je cbm zzgl. 7 % Umsatzsteuer

2,15 €
4. Benutzungsgebühren Kinderbetreuungseinrichtungen
Die Gemeinde Rheinmünster bietet in ihren Kinderbetreuungseinrichtungen für die Altersgruppen (Einjährige, Zweijährige, ab 3 Jahren bis Schuleintritt) unterschiedliche Betreuungsformen an. Die Gebühren sind auf Grundlage von 11 Besuchsmonaten (der Monat August ist gebührenfrei) zu entrichten.

Neue Gebühren ab 01.09.2022

Angebote für Kinder im Alter ab 3 Jahren bis zur Einschulung (Betreuung Kindergartenkinder)
Kindergartengebühr (Ü3-Regelbetreuung)
a) für das Kind aus einer Familie mit einem Kind 146,00
b) für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 112,00
c) für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 74,00
d) für ein Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 25,00
Kindergartengebühr (Ü3-Regelbetreuung-Plus)
a) für das Kind aus einer Familie mit einem Kind 151,00
b) für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 117,00
c) für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 77,00
d) für ein Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 26,00
Kindergartengebühr (Ü3-Verlängerte Öffnungszeit)
a) für das Kind aus einer Familie mit einem Kind 175,00
b) für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 135,00
c) für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 89,00
d) für ein Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 30,00
Kindergartengebühr (Ü3-Ganztagsbetreuung)
a) für das Kind aus einer Familie mit einem Kind 264,00
b) für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 203,00
c) für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 134,00
d) für ein Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 45,00
Ferienbetreuung

Während den Ferien (außer Weihnachtsferien) bieten die Kinderbetreuungseinrichtungen in Rheinmünster eine Ferienbetreuung an. Dabei werden die Kinder in einer anderen Einrichtung betreut, wenn die „eigene“ Einrichtung geschlossen hat. Die Höhe der Gebühren richtet sich anteilig der wöchentlichen Inanspruchnahme. Bei einer Ferienbetreuung von zwei Wochen sind beispielsweise die Gebühren zu 50 % der Monatsgebühren zu entrichten.

Angebote für Kinder im Alter unter 3 Jahren (Kleinkindbetreuung)
Kindergartengebühr (U3-Halbtagsbetreuung)
a) für das Kind aus einer Familie mit einem Kind 307,00
b) für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 237,00
c) für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 157,00
d) für ein Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 52,00
Kindergartengebühr (U3-Verlängerte Öffnungszeit)
a) für das Kind aus einer Familie mit einem Kind 352,00
b) für ein Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 271,00
c) für ein Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 179,00
d) für ein Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 60,00
5. Benutzungsgebühren Schulkind-, Ferienbetreuung

(je Schulkind/Tag)

Verlässliche Grundschule
(ab 7.00 Uhr bis 12.50 Uhr)
3,00 €
Nachmittagsbetreuung Modul 1
(ab 7.00 Uhr bis 14.15 Uhr)
4,80 €
Nachmittagsbetreuung Modul 2
(ab 7.00 Uhr bis 15.15 Uhr)
6,10 €
Nachmittagsbetreuung Modul 3
(ab 7.00 Uhr bis 16.15 Uhr, freitags bis 15.15 Uhr)
7,20 €
Ferienbetreuung Modul 1
(ab 7.15 Uhr bis 12.50 Uhr)
5,00 €
Ferienbetreuung Modul 2
(ab 7.15 Uhr bis 14.15 Uhr)
6,30 €
Ferienbetreuung Modul 3
(ab 7.15 Uhr bis 15.15 Uhr)
7,20 €
6. Hallenbadgebühren
Erwachsene und Jugendliche ab 17 Jahren (Einzeleintritt) 4,00 €
Erwachsene und Jugendliche ab 17 Jahren (10er Karte) 35,00 €
Erwachsene und Jugendliche ab 17 Jahren (Saisonkarte) 190,00 €
Jugendliche bis zu 16 Jahren, Schüler, Studenten (Einzeleintritt) 2,50 €
Jugendliche bis zu 16 Jahren, Schüler, Studenten (10er Karte) 22,00 €
Jugendliche bis zu 16 Jahren, Schüler, Studenten (Saisonkarte) 100,00 €
Schulschwimmen 4,00 €
Private Schwimmschulen 2,50 €
Tauchvereine 4,00 €
7. Bestattungsgebühren
Verwaltungsbebühren
Genehmigung zur Aufstellung eines Grabmals und sonstiger Grabausstattungen 25,00 €
Zustimmung zur Umbettung von Leichen und Aschen 25,00 €
Zulassung für gewerbliche Tätigkeiten auf den Friedhöfen 60,00 €
Bestattung (Öffnen und Schließen des Grabes)
von Personen im Alter von sechs und mehr Jahren 780,00 €
von Personen unter sechs Jahren, Tot- und Fehlgeburten sowie Ungeborenen 350,00 €
Tiefbettzuschlag (Zuschlag für Tieferlegung in ein Wahlgrab) 300,00 €
Beisetzung von Aschen
in Urnenreihen- bzw. Urnenwahlgrab (Urnenerdgräber) 310,00 €
in anonymen Urnenerdgräbern 250,00 €
in Kolumbarien (Urnenstelenanlage) 170,00 €
Überlassung eines Reihengrabes
für Personen im Alter von sechs und mehr Jahren 1.700,00 €
für Personen unter sechs Jahren 600,00 €
Überlassung eines Urnenreihengrabes (Erdgrab) 850,00 €
Überlassung eines Urnenreihengrabes in einer Gemeinschaftsgrabanlage 1.100,00 €
Überlassung eines anonymen Urnenreihengrabes 650,00 €
Überlassung eines Urnenreihengrabes (Kolumbarium) 1.500,00 €
Verleihung von besonderen Grabnutzungsrechten
für ein Wahlgrab, je Einzelgrabfläche 1.900,00 €
für ein Urnenwahlgrab (Erdgrab) 1.300,00 €
für ein Urnenwahlgrab in Gemeinschaftsgrabanlage 1.550,00 €
für ein Urnenwahlgrab (Kolumbarium) 2.000,00 €
Benutzungsgebühren Einsegnungshallen und Leichenzellen
Benutzung der Leichenzelle je angefangenen Tag 60,00 €
Benutzung der Friedhofshalle (Einsegnungshalle) 280,00 €
Plattenbelag / Trittplatten als Grabzwischenwege
je Einzelgrab 250,00 €
je Doppelgrab 300,00 €
je Urnengrab 180,00 €
Sonstige Leistungen
Ausgraben oder Umbetten von Leichen, Gebeinen oder Urnen, je angefangene Stunde für eine Hilfskraft 35,00 €
je angefangene Stunde Bagger 18,00 €
je angefangene Stunde Transportfahrzeug mit Anhänger 38,00 €
8. Einwohnermeldeamt
Personalausweis
Antragsteller unter 24 Jahre 22,80 €
Antragsteller ab 24 Jahre 28,80 €
EU-Reisepass
Antragsteller unter 24 Jahre 37,50 €
Antragsteller ab 24 Jahre 60,00 €
Express-Reisepass
Antragsteller unter 24 Jahre 69,50 €
Antragsteller ab 24 Jahre 92,00 €
vorläufiger Personalausweis 10,00 €
vorläufiger Reisepass 26,00 €
Kinderreisepass 13,00 €
Sonstige Gebühren
Meldebestätigung 5,00 €
Aufenthaltsbescheinigung 5,00 €
Polizeiliches Führungszeugnis 13,00 €
Gewerbezentralregisterauszug 13,00 €
Kopie 0,25 €
Amtliche Beglaubigung einer Kopie 1,50 €

…zur Vollbildanzeige!

…zur Vollbildanzeige!