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Kindertagesstätten und Betreuung

 


Inhaltsverzeichnis

 

Die Kindertagesstätte von Rheinmünster stellen sich vor

Ziele unserer pädagogischen Arbeit:

Sie vertrauen Ihr Kind für drei wichtige Jahre den Mitarbeiterinnen in unserer Einrichtung an.Ihr Kind soll sich bei uns angenommen und geborgen fühlen.Ziel unserer Arbeit ist es, ergänzend zur Erziehung im Elternhaus, die gesamte Entwicklung Ihres Kindes zu fördern und zu unterstützen.

 

Dazu gehören:

Das Einüben, sozialer Verhaltensweisen, wie zum Beispiel Rücksichtnahme, Achten des Anderen, Hilfsbereitschaft, die Übung der Wahrnehmungs- und Ausdrucksfähigkeit (Sprache); die Entdeckung unserer Umwelt, das Sammeln von Erfahrungen mit Kindern, dem Umfeld und Erwachsener und vieles mehr.

Jedes Kind soll mit viel Freude in der Kindertagesstätte die Möglichkeit erhalten, sich in der Gemeinschaft zu behaupten oder einzuordnen.

Doch trotz vielfältiger Beschäftigungsmöglichkeiten ist es uns ein Anliegen, den Kindern auch viel Freiraum für ihre persönlichen Wünsche einzuräumen. So können sie aus dem unterschiedlichen Spiel- und Lernangebot frei auswählen und Entscheidungen nach Absprache und Einhalten von Regeln selbst treffen (Erziehung zur Selbstständigkeit).

Über die spielerischen Tätigkeiten soll Ihr Kind auch Freude am Lernen gewinnen und so gezielt auf die Schule vorbereitet werden.

Es ist eines unserer größten Ziele und Ausgangspunkt all unserer Arbeit, daß sich jedes Kind in unserer Einrichtung geborgen, behütet und wohl fühlt.

 

Spezielle Wünsche, Interessen und Bedürfnisse finden dabei ständig Beachtung:

  • Allein- oder Zusammensein mit anderen
  • akzeptiert werden
  • der Wunsch zu ruhen oder aktiv zu sein
  • zu träumen spielen oder lernen
  • Neues zu entdecken, eigene Erfahrungen sammeln
  • Schutz und Hilfe zu empfangen

Daraus ergibt sich für uns Erzieherinnen der Anspruch, jedes Kind so zu nehmen und zu akzeptieren, wie es ist und es stets in seiner Zugehörigkeit zu seiner Familie zu betrachten.Wir möchten auf die Wünsche der Eltern eingehen, ihnen aber nicht die Erziehung Ihrer Kinder abnehmen.
Wir würden uns sehr freuen, wenn sie den Kindergarten als eine Begegnungsstätte, nicht nur der Kinder, sondern auch der Eltern sehen und wenn sie sich am Tagesgeschehen, an den Elternabenden und an den Festen rege beteiligen.

“Gut ist – Leben erhalten, Leben fördern, Entwickeltes Leben auf seinen höchsten Wert zu bringen.” (Albert Schweizer)

Kann es für einen Pädagogen eine größere Herausforderung geben?

 

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Elternportal LITTLE BIRD

Durch verschiedene Plausibilitätsprüfungen und höchste Datensicherheitsvorkehrungen sorgt das System automatisch dafür, dass es immer „sauber“ bleibt. Kommunikations- und Feedback-Funktionen sowie ein Sperrmechanismus garantieren darüber hinaus, dass Erziehungsberechtigte genau einen Platz bekommen und nicht mehrere Angebote, während andere Familien leer ausgehen. Mit LITTLE BIRD behalten alle stets den Überblick und Erziehungsberechtigte müssen keine „Zitterpartie“ durch mehrere Platzvergabe-Runden mitmachen, da die Vergabe konsequent als durchgängiger Prozess abläuft.

Für das Anmelde- und Vergabeverfahren von Betreuungsplätzen in den Kindertagestätten, bietet die Gemeinde Rheinmünster künftig das von zuhause aus zu erreichende Onlinevergabeportal Little Bird an.

Erziehungsberechtigte können hier den gewünschten Betreuungsplatz anmelden. Ihre Wunscheinrichtung können Sie ganz einfach in Little Bird aussuchen und sich direkt dort über das Portal vormerken lassen.

 

So funktioniert LITTLE BIRD – in 5 Schritten zum Kitaplatz

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Der Gesetzliche Auftrag

Der gesetzliche Auftrag unserer pädagogischen Arbeit leitet sich aus dem Kinder und Jugendhilfegesetz ab. Im folgenden ein Auszug daraus:

 

Erstes Kapitel. Allgemeine Vorschriften

§ 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe

1. Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

2. Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegenden Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

 

Dritter Abschnitt, Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege

§ 22 Grundsätze der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

1. In Kindergärten, Horten und anderen Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztags aufhalten (Tageseinrichtungen), soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert werden.

2. Die Aufgabe umfasst die Betreuung, Bildung und Erziehung des Kindes. Das Leistungsangebot soll sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren.

3. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben sollen die in den Einrichtungen tätigen Fachkräfte und anderen Mitarbeiter mit den Erziehungsberechtigten zum Wohl der Kinder zusammenarbeiten. Die Erziehungsberechtigten sind an den Entscheidungen in wesentlichen Angelegenheiten der Tageseinrichtung zu beteiligen.

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Kindertagesstättengebühren

Die Gebührenstaffelung wird unter Steuer und Gebühren aufgeführt!

 

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Öffnungszeiten und Betreuungsangebote ab 01.09.2015

Kinder im Alter ab 3 Jahren bis zur Einschulung
Regelbetreuung Montag – Donnerstag 7.45 – 12.15 Uhr
13.30 – 16.00 Uhr
Freitag 7.45 – 12.15 Uhr
Regelbetreuung Plus Montag – Donnerstag 7.30 – 12.30 Uhr
13.30 – 16.00 Uhr
Freitag 7.30 – 12.30 Uhr
Verlängerte Öffnungszeiten
(durchgehend 6,5 Stunden)
Montag – Donnerstag Bringzeit ab 7.00 Uhr
bis spätestens 9.00 Uhr
Ende nach 6,5 Stunden
Freitag Bringzeit bis 7.30 Uhr
Ende 14.00 Uhr
Ganztagsbetreuung Montag – Freitag 7.00 – 16.00 Uhr

 

Regelbetreuung: Bringzeit ab 7.45 Uhr, Abholung bis spätestens 12.15 Uhr
Regelbetreuung Plus: Bringzeit ab 7.30 Uhr, Abholung bis spätestens 12.30 Uhr

 

Krippen für Einjährige und Zweijährige
Halbtagsbetreuung Montag – Freitag 7.30 – 12.30 Uhr
Verlängerte Öffnungszeit Montag – Freitag 7.00 – 13.30 Uhr
7.30 – 14.00 Uhr

 

FERIENPLAN der Kindertagesstätte von Rheimünster:

Bitte schalten Sie über den rechten Optionspfeil des Kalenders den gewünschten Kindergarten frei!

 

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Ferienregelung – umfassendes gemeindliches Angebot

Liebe Eltern,

gemeinsame Ferienzeiten sind wichtig, für Familien, für Alleinerziehende und für berufstätige Elternteile gleichermaßen.

In Ihrer Einrichtung hängen die Ferienpläne für das ganze Kindergartenjahr aus. Darin sind alle Ferienzeiten der Kindertagesstätten der Gemeinde Rheinmünster enthalten.

Sollten Sie für Ihr Kind während der Ferienzeit der eigenen Kindertagesstätte eine „überbrückende“ Betreuung benötigen, bietet Ihnen die Gemeinde Rheinmünster für Kinder ab 3 Jahren ein zusätzliches, erweitertes Angebot an.

Außer in den Weihnachtsferien und an den gemeinsamen Inhousefortbildungen hat immer eine Einrichtung geöffnet. Sie können Ihr Kind für die Ferienzeiten jeweils wochenweise in der Kindertagesstätte eines anderen Ortsteiles bringen.

Bitte melden Sie Ihr Kind dafür vier Wochen vorher mit entsprechendem Formular bei der Kita-Geschäftsstelle an. In der ausgewählten Kita wird der Nachwuchs dann während der angemeldeten Woche(n) in der gewohnten Weise zuverlässig betreut. Dieses zusätzliche Angebot ist mit einem Kostenbeitrag verbunden.

Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Kind einmal im Jahr mindestens eine zweiwöchige ununterbrochene Ferienzeit hat. Die Weihnachtsferien zählen übrigens nicht dazu. Den zweiwöchigen Zeitraum können Sie, falls die Ferien in Ihrer Einrichtung ungünstig liegen, über das Jahr frei auswählen.

Ist Ihre Einrichtung zusätzlich zu den Ferien an einzelnen Tagen geschlossen (Planungstage, Fortbildungen), kann Ihr Kind tageweise, ohne zusätzlichen Kostenbeitrag, eine andere gemeindliche Einrichtung besuchen. Eine Voranmeldung ist allerdings erforderlich.

Sollten Sie Fragen zu den einzelnen Regelungen haben, steht Ihnen die Kitagesamtleitung gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Lachnicht

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