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Behördennummer 115

Die einheit­li­che Behör­den­num­mer 115 ist Ihre erste Anlauf­stel­le ­für Verwal­tungs­fra­gen aller Art.

Sie haben Fragen – wir haben die Ant­wor­ten

Die Behör­den­num­mer 115 ist Ihre erste Anlauf­stel­le ­für Verwal­tungs­fra­gen aller Art.

Wir beant­wor­ten die häufigsten Bürgeran­fra­gen – von A wie Anmeldung bis Z wie Zulassung. Egal, wer ­in Kommune, Land oder Bund zu­stän­dig ist.

Vorteile der 115

Mit der Behördennummer entfällt für Sie die aufwendige Suche nach dem zuständigen Amt, den Telefonnummern und Öffnungszeiten.

Die freundlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der 115-Servicecenter können schnell und kompetent zuverlässige Antworten auf Ihre Fragen geben.

Was kostet der Anruf bei der Behör­den­num­mer 115?

Der Service der 115 ist für Sie grundsätzlich kostenlos. Es fallen lediglich die Telefonkosten bei Ihrem Telefonanbieter an. Sie erreichen die 115 aus dem deutschen Festnetz zum Ortstarif. Sie ist zudem in vielen Flatrates der deutschen Mobilfunkanbieter enthalten. Bei Anrufen aus dem Ausland oder über einen ausländischen Mobilfunkvertrag können erhöhte Telefonkosten anfallen.

Die 115 ist Ihr Kontakt in die Verwaltung – egal, wo Sie sind und welche Frage Sie haben. Sie erreichen unsere freundlichen, kompetenten Mitarbeitenden schnell und zuverlässig, Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr.

Ihre Angelegenheit wird beim ersten Kontakt erledigt. Sollte dies einmal nicht möglich sein, leiten wir diese zur Bearbeitung weiter.

115 für Gehörlose – Gebärdentelefon
Behördenauskunft ohne Worte

Mit Hilfe des 115-Gebärdentelefons können Sie die Behördennummer auch nutzen, wenn Sie gehörlos oder hörgeschädigt sind. Gehörlose und hörgeschädigte Beraterinnen und Berater beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen zu Leistungen der öffentlichen Verwaltung.

115: Behördenauskunft ohne Worte – Das 115-Gebärdentelefon

Weitere Informationen zur 115 erhalten sie unter www.115.de

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