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Wohnbauflächen und Gemeindeentwicklungskonzept

Wohnbauflächen der Gemeinde Rheinmünster

Baugebietsentwicklung im Ortsteil Söllingen

Der Gemeinderat Rheinmünster hat in der Sitzung am 11.03.2019 beschlossen, im Ortsteil Söllingen das nächste Baugebiet zu entwickeln. Es handelt sich dabei um das Gebiet östlich der vorhandenen Bebauung entlang der Kirchstraße und westlich der Landesstraße L 75. Für dieses Gebiet müssen zunächst die planungsrechtlichen Voraussetzungen in Form eines Bebauungsplanes geschaffen werden. Danach erfolgen die Baulandumlegung und die Herstellung der Infrastruktur. Vom Zeitpunkt der Aufstellung eines Bebauungsplanes bis zur Bebauung der Baugrundstücke muss mit einem Zeitraum von nahezu drei Jahren gerechnet werden. Grundvoraussetzung hierfür ist die Mitwirkungsbereitschaft der Grundstückseigentümer. Sofern diese Bereitschaft nicht erklärt wird, kann die Gemeinde Rheinmünster dieses Baugebiet nicht entwickeln. Interessierte für Baugrundstücke können sich gerne um eine Zuteilung bewerben, den Bewerbungsbogen finden Sie hier. Bewerber werden sodann in eine Bewerberliste aufgenommen, über die Vergabe der Baugrundstücke entscheidet dann der Gemeinderat Rheinmünster zu einem späteren Zeitpunkt.

PDF IconÜbersichtplan (Luftbild) mit der geplanten, markiertem Fläche als PDF-Datei


Veräußerung Grundstück Flst. Nr. 3363, Gemarkung Söllingen

Vergaberichtlinien von Bauplätze für den Wohnungsbau

zum Bewerbsformular


Immobilienfinanzierung und Förderungen der L-Bank
Die L-Bank bietet verschiedene Programme zur Finanzierung von Immobilien an. Die L-Bank fördert so die Bildung von Wohneigentum, den Mietwohnungsbau sowie Energiespar- und Modernisierungsmaßnahmen. Auf diese Weise werden Familien unterstützt, ebenso wie Behinderte, Unternehmen und Kommunen. Und letzten Endes profitiert davon auch die Bauwirtschaft, bei der neue Aufträge für Beschäftigung sorgen.

….hier geht´s zur Homepage!

 

Gemeindeentwicklungskonzept 2035

Leitsätze der Gemeinde Rheinmünster

Der Gemeinderat Rheinmünster hat in der Sitzung am 03. Juni 2019 folgende Leitsätze beschlossen: 

  • Die Gemeinde Rheinmünster sieht sich in der Verantwortung zur Verringerung klimaschädlicher Emissionen und setzt daher auf eine nachhaltige Entwicklung.
  • Bei der künftigen Entwicklung der Gemeinde Rheinmünster wird der ökologische Anspruch der Gemeinde einen höheren Stellenwert als bisher genießen.
  • Gleichzeitig gilt es, die Weiterentwicklung von Rheinmünster als attraktiven Wirtschaftsstandort mit ökologischen Anforderungen in Einklang zu bringen.
  • Die naturräumlichen Besonderheiten der Gemeinde Rheinmünster stellen ein schützenswertes Gut dar, das es zu erhalten gilt.
  • Der ressourcenschonende Umgang mit den natürlichen Lebensgrundlagen ist gemeinsame Aufgabe von Verwaltung und Einwohnerschaft.
  • Rheinmünster ist eine lebendige und soziale Gemeinde, in der Familienfreundlichkeit einen hohen Stellenwert einnimmt.
  • Die Gemeinde bietet ein vielfältiges Angebot für alle Altersgruppen an. Die Weiterentwicklung dieses Angebots ist gemeinsame Aufgabe von Verwaltung und Einwohnerschaft.
  • Die Einwohnerschaft genießt die hohe Lebensqualität in der Gemeinde, welche auch für künftige Generationen erhalten bleiben soll.
  • Bei allen künftigen Planungen steht das Wohl der Rheinmünster Einwohnerschaft aller Generationen im Zentrum. Bereits heute vorhersehbare Veränderungen werden daher aktiv und vorausschauend gestaltet.
  • Die Gemeinde Rheinmünster fördert das soziale Miteinander und das ehrenamtliche Engagement aller Einwohnerinnen und Einwohner.
Gemeindeentwicklungskonzept 2035 - Präsentation Gemeinderatssitzung vom 03.6.2019
(per Klick auf die Grafik, startet die Präsentation)
Gemeindeentwicklungskonzept 2035 - Präsentation Bürgerversammlung
(per Klick auf die Grafik, startet die Präsentation)

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