Wissenswertes aus der Gemeinderatssitzung vom 11.12.2023

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Gemeinderat beschließt die Arbeiten der Architekturbüros zur Sanierung des Hallenbades bis Ende Januar 2024 nicht abzurufen und am 17. Januar 2024 eine dritte Bürgerinformation zur finanziellen Situation der Gemeinde durchzuführen  

Die für den Haushalt 2024 und die Mittelfristige Finanzplanung maßgebliche Steuerschätzung vom November ist deutlich schlechter ausgefallen als erwartet. Dies hat ganz erhebliche Auswirkungen auf die Haushaltslage und die Sanierung des Hallenbades.

Die wesentlichen Ursachen für die massiven Defizite sind:

  • eine deutlich negativere Steuerschätzung im November als erwartet (insbesondere wegen Einwohnerrückgang und überraschend niedrigeren Schlüsselzahlen).
  • deutlich erhöhte Tarifabschlüsse (10 % für 2024, die sich nun jährlich addieren)
  • drastische Kostensteigerungen durch die Inflation
  • hohe Umlagen in den Jahren 2025 bis 2027

Deshalb hat die Verwaltung in der öffentlichen Sitzung am 11.12.2023 über die Haushaltsdaten und deren Auswirkungen informiert.

Um für die kommenden Jahre genehmigungsfähige Haushalte vorlegen zu können, ist eine anspruchsvolle Haushaltskonsolidierung erforderlich, die sowohl Freiwilligkeitsleistungen als auch Pflichtleistungen auf Einsparpotentiale untersucht und weitere Möglichkeiten auf der Einnahmeseite prüft.

Die in der Haushaltsklausur beratenen Anpassungen von Gebühren und Hebesätzen waren bislang Teil des „Finanzierungskonzeptes Hallenbad“. Nun werden sie sogar benötigt, um die gestiegenen Ausgaben in einem Haushalt ohne Hallenbadsanierung zumindest teilweise zu stemmen.

Bei den Zuschüssen – insbesondere im Bereich Energie –  ist durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts mit weniger Mitteln vom Bund zu rechnen. Auch das wirkt sich direkt und indirekt negativ für das Vorhaben Hallenbad aus.

Sämtliche Informationen aus der Sitzung sind hier transparent abrufbar.

 

Weitere Bürgerinformationsveranstaltung 

Eine Information der Bevölkerung über die Fragen der Finanzierung des Projektes aufgrund der dramatisch veränderten Rahmenbedingungen ist zeitnah zwingend erforderlich, auch um den eingeschlagenen und zugesicherten Prozess einer transparenten und offenen Entscheidungsfindung fortzusetzen. In einer dritten Bürgerinformationsveranstaltung soll die finanzielle Situation der Gemeinde – mit und ohne Sanierung – detailliert dargestellt werden.

Inhalte sollen ein Bericht des Bürgermeisters und des Rechnungsamtsleiters zum Haushalt 2024 und der mittelfristigen Finanzplanung sein sowie ein Vortrag und Fragerunde mit Prof. Brettschneider, von der Hochschule Kehl.

Zudem sollen folgende Fragen erörtert werden: Was wäre, wenn keine Sanierung erfolgt? Was wird aus dem Ensemble aus Hallenbad und Sporthalle? Wann und wie wird abschließend über die Sanierung des Hallenbades entschieden?

 

Planungsaufträge für die Sanierung des Hallenbades

Die bereits im Jahr 2022 beauftragten Arbeiten der Architekturbüros sind für die Leistungsphasen 1 und 2 bereits abgeschlossen. Noch nicht begonnen haben die ebenfalls beauftragten Arbeiten für die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung). Hier wird für einen termingerechten Start ein Signal der Gemeinde Rheinmünster bis Anfang Februar erwartet. Sollte die Leistungsphase 3 nicht abgerufen werden, wäre die Gemeinde Rheinmünster verpflichtet, den entstandenen Schaden (entgangener Gewinn) im fünfstelligen Euro-Bereich zu erstatten. Obwohl ein potentieller Baubeginn im Jahr 2025 sichergestellt wäre, werden aktuell und bis Februar 2024 keine neuen Honorar-Kosten verursacht.

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, die bereits im Jahr 2022 beauftragten Arbeiten der Architektenbüros bis Ende Januar 2024 nicht abzurufen, so dass keine neuen Honorarkosten durch Planungen verursacht werden. Außerdem wurde einstimmig die Durchführung einer weiteren Bürgerinformationsveranstaltung am 17. Januar 2024 beschlossen.

 

Durchführung des Immissionsschutzgesetzes; Antrag auf Lagerung von Aerosolen im bestehenden Logistikzentrum, Industriestr. 1 

Die Firma UHU, Bühl hat beim Landratsamt Rastatt einen Antrag auf Lagerung von Aerosolen in einem Umfang von 49,9 t im Logistikzentrum Rheinmünster, Ortsteil Greffern, Industriestr. 1 eingereicht. Der TÜV Süd kam zum Ergebnis, dass die örtlichen und betrieblichen Gegebenheiten, wie sie den angeführten Unterlagen für die Lagerung in beiden Lageranlagen wiedergegeben sind, den Anforderungen der Technischen Regeln für Gefahrstoffe entsprechen.

Der Gemeinderat erhob keine Einwendungen gegen das geplante Vorhaben.

 

Änderung der Vereinsförderrichtlinien

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Änderung der Vereinsförderrichtlinien ab 01.01.2024.

a) Vereinfachung zur unterjährigen Genehmigung von Investitionsförderungen

Im Haushaltsplan stehen jährlich 15.000 Euro (Sportvereine 10.000 Euro), Musik- und Gesangsvereine 5.000 Euro) zur Verfügung. Diese dienen zur unterjährigen Genehmigung und Auszahlung, ohne vorherige Anmeldung nach Abs. 1 und Zustimmung zum vorzeitigen Beginn nach Abs. 2. Die dieses Mittel aufgebraucht, gelten für alle weiteren Anträge die bisherigen Bestimmungen.

b) Aufnahme Faschingsvereine

Zur Förderung und Erhaltung des Brauchtums erhalten Faschingsvereine eine jährliche Grundförderung in Höhe von 300 Euro.

c) Eigenleistung von Vereinen 

Eigenleistungen von Vereinen werden weiterhin nicht von der Vereinsförderung umfasst.