Öffentliche Bekanntmachung des Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Großen Kreisstadt Bühl

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Der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Großen Kreisstadt Bühl hat gemäß §193 Absatz 5 und §196 Absatz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 03. November 2017 am 27. Juni 2023 die Bodenrichtwerte für die Städte Bühl und Lichtenau, sowie für die Gemeinden Bühlertal, Hügelsheim, Ottersweier, Rheinmünster und Sinzheim zum Wertermittlungsstichtag 01. Januar 2023 ermittelt und beschlossen.

Die Bodenrichtwerte können zeitnah über das zentrale Bodenrichtwertsystem in Baden-Württemberg (BORIS-BW) eingesehen werden. Aufruf über www.gutachterausschuesse-bw.de.

Zusätzliche Möglichkeit der Bodenrichtwertauskunft besteht durch die tabellarische Auflistung der Bodenrichtwerte über die Homepage des Gutachterausschusses bei der Stadt Bühl.

Für schriftliche Auskünfte wird eine Gebühr nach der aktuellen Gutachterausschuss-gebührensatzung erhoben.

Bühl, den 11. Juli 2023

Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses
bei der Großen Kreisstadt Bühl
Hauptstraße 42, 77815 Bühl
Telefon: 07223 / 95 70 760
Email: gutachterausschuss@buehl.de


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