Haushaltssatzung des Zweckverbandes „Acherner Mühlbach“ für das Haushaltsjahr 2020

Veröffentlicht am

Die Verbandsversammlung hat gemäß § 8 der Verbandssatzung in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg in der derzeit gültigen Fassung am 03.11.2020 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Jahr 2020 wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
1.1. Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 24.000 €
1.2. Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 24.000 €
1.3. Veranschlagtes ordentliches Ergebnis von 0 €
1.4. Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 €
1.5. Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 €
1.6. Veranschlagtes Sonderergebnis von 0 €
1.7. Veranschlagtes Gesamtergebnis von 0 €
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1. Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 24.000 €
2.2. Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 24.000 €
2.3. Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts von 0 €
2.4. Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 0 €
2.5. Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 0 €
2.6. Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit von 0 €
2.7. Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf von 0 €
2.8. Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 €
2.9. Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 0 €
2.10. Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit von 0 €
2.11. Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts von 0 €

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorhergesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorhergesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 €

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 0 €

§ 5 Verbandsumlage

Die Verbandsumlage wird festgesetzt auf 24.000 €

 

Rheinmünster, den 04. November 2020

Helmut Pautler, Verbandsvorsitzender

 

Das Landratsamt Rastatt hat mit Schreiben vom 14.12.2020 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2020 bestätigt. Der Haushaltsplan mit Satzung liegt in der Zeit vom Montag, dem 29.03.2021 bis einschließlich Donnerstag, 08.04.2021 im Rathaus Rheinmünster (Rechnungsamt) während der Dienststunden zur Einsicht öffentlich aus.

Wegen der Corona-Pandemie ist das Rathaus Rheinmünster geschlossen. Bitte vereinbaren Sie einen Termin zur Einsichtnahme – Telefon Nummer 07227 9555-37.

Helmut Pautler, Verbandsvorsitzender